Mitarbeitermotivation können viele…
Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR (44 EUR vor 2022) steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.
Die großen Onlinekonzerne und Handelsketten, sowie internationale Ölkonzerne (Stichwort: Tankkarte) dominieren bisher das „Gutscheinwesen“. Zwar haben diese Systeme einen positiven Effekt auf die Mitarbeitermotivation, jedoch fließt die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, aus der Stadt ab. Nur ein lokales System dient dem Standort.
…Stadtguthaben Herrieden kann mehr
Stadtguthaben Herrieden erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv unsere Aktivstadt an der Altmühl.
Die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert unsere Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können.
Mit der Guthabenkarte von Stadtguthaben Herrieden erreichen Sie mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das lokale Gewerbe vor Ort und damit den Standort Herrieden.
Voraussetzungen
Stadtguthaben Herrieden basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:
- Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden. Eine Umwandlung in Bargeld ist ausgeschlossen.
- Bei Überschreiten der 50 Euro Freigrenze wird der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Betrag, welcher die 50 Euro überschreitet. Unser System hält die Grenze strikt ein.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
- Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.
Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie uns zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung genannt haben, jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts machen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze schenken.
Jetzt informieren
Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.
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